Was ist der gemeinsame Familienname
Von wegen Namen sind Schall und Rauch. Für jemanden, der Müller oder Schmidt heißt, mag dies gelten. Wer jedoch einen wohlklingenden, bedeutungsschweren oder traditionsreichen Namen trägt, möchte ihn in der Regel auch nach der Hochzeit behalten. Erst recht wenn der Name zur Marke geworden ist.
Seit Mitte der 90er Jahre muss sich das Brautpaar nicht mehr für einen gemeinsamen Namen entscheiden. Jeder heißt mit Nachnamen so wie bisher. Der Haken daran ist: sobald das erste Kind kommt, muss man sich dann doch auf einen Familiennamen entscheiden. Und der Familienname gilt dann gleich für jedes weitere Kind.
Warum also nicht gleich sich für seinen oder ihren Namen als Familienname entscheiden? Seit 1979 ist sein Name, amtlich gesehen, nicht mehr als gemeinsamer Familienname vorgeschrieben. Trotzdem geht die Tendenz immer noch dahin, dass eben die Bräute den Namen des Bräutigams annehmen.
Böse Zungen behaupten, nur Feministinnen tragen Doppelnamen. Wobei es auch hier auf die Feinheiten des Gesetzes ankommt: Es trägt nämlich immer nur einer den Doppelnamen. Im Klartext: Wenn Erwin Zuckmayer Lisa Müller heiratet, so können die beiden fortan Zuckmayer oder Müller heißen. Wenn Lisa ihren Namen behalten möchte, hängt sie ihren Namen einfach hinten dran und heißt dann Lisa Zuckmayer-Müller. Erwin hingegen ist und bleibt Erwin Zuckmayer.
Entscheiden sich Erwin und Lisa für Müller als Familiennamen, so heißt Erwin in Zukunft Müller-Zuckmayer und Lisa ist und bleibt Lisa Müller.
Die Krux liegt also beim gemeinsamen Familiennamen, der registriert wird und dann auch für alle Kinder gilt, die aus dieser Ehe hervorgehen.

Brautmode-Online





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