fit für das Standesamt
Die standesamtliche Trauung gibt es in Deutschland erst seit dem 6. Februar 1875, davor wurde rein kirchlich geheiratet. Heute ist die standesamtliche Trauung bei uns Verpflichtung und ohne diese auch keine kirchliche Trauung möglich.
Vorher müssen allerdings einige bürokratische Hürden genommen werden. Als erstes muss man sich natürlich zur Eheschließung anmelden. Früher war dabei eine Anmeldefrist für das Aufgebot von mindestens sechs Monaten einzuhalten. Während dieser Aufgebotsfrist konnte Jedermann einen begründeten Einwand gegen diese Eheschließung vorbringen. Diese Frist ist im elektronischen Zeitalter weggefallen.
Auf welchem Standesamt man heiratet, ist dem Brautpaar selbst überlassen. So ist es heute möglich, auf Schlössern, Burgen oder anderen Örtlichkeiten die standesamtliche Ehe zu schließen. Der Phantasie sind dabei fast keine Grenzen gesetzt. Nur anmelden muss man die Hochzeit auf dem Standesamt des eigenen Wohnortes und muss dort auch angeben, wo die Trauung stattfinden soll. Die Papiere werden dann automatisch an das “Wunschstandesamt” weitergeleitet.










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